Kleingartenanlage Birkheide e.V. Genthin
Verfasst am 09.03.2026 um 15:56 Uhr

Umwelt & Ordnung - Abfall, Feuer, Kompost


Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,


ein gepflegter Kleingarten ist ein Ort der Erholung, nicht nur für uns, sondern auch für die Natur. Damit das so bleibt und wir die gesetzlichen Vorgaben (wie das Bundeskleingartengesetz) einhalten, möchten wir die wichtigsten Regeln zur Abfallentsorgung und zum Brandschutz transparent zusammenfassen.


1. Feuer und Brandschutz: Was ist erlaubt?

Brandschutz ist in einer dicht bebauten Gartenanlage lebenswichtig. Bitte halten Sie sich strikt an folgende Vorgaben:


  • Absolutes Verbrennungsverbot: Das Verbrennen von Grünschnitt, Abfällen oder Müll jeglicher Art ist ausnahmslos verboten.
  • Nur Feuerschalen: Kleine Feuer sind ausschließlich in dafür vorgesehenen Feuerschalen gestattet. Bodengebundene Lagerfeuer sind nicht erlaubt.
  • Nur unbehandeltes Holz: In den Schalen darf maximal trockenes, unbehandeltes Holz verbrannt werden.
  • Versicherungspflicht: Denken Sie daran, dass eine Brandschutzversicherung für jede Parzelle (Laube) Pflicht ist.


2. Unser Metallcontainer: Do's & Don'ts

Unser Vereinscontainer ist eine tolle Gemeinschaftseinrichtung, mit der wir Entsorgungskosten sparen können. Er ist jedoch kein allgemeiner Mülleimer, sondern ausschließlich für Metall vorgesehen.


DAS DARF HINEIN (Metallschrott):

Fahrräder (Reifen vorher zwingend entfernen!), Altes Werkzeug, Töpfe, Bleche und Zäune, Stahlträger, Buntmetalle (Kupferkabel/-rohre, Messing, Aluminium, Edelstahl)


DAS IST STRENGSTENS VERBOTEN (Sondermüll):

Sämtliche Elektrogeräte (Waschmaschinen, Elektroherde, Kühlschränke, Mikrowellen), Akkus und Batterien, Feuerlöscher, Gaskartuschen, Spraydosen, Ölradiatoren, sowie Leuchtstoffröhren.


Hinweis: Sondermüll muss privat auf öffentlichen Deponien entsorgt werden. Die illegale Entsorgung im Vereinscontainer auf Kosten der Gemeinschaft wird geahndet. Auch die Zwischenlagerung von Unrat oder Sperrmüll auf der eigenen Parzelle ist nicht gestattet.


3. Kompostierung und Umweltschutz

Die ökologische Kreislaufwirtschaft ist das Herzstück des Kleingärtnerns:


  • Kompostierungspflicht: Pflanzliche Rückstände aus Ihrem Garten sind zwingend auf der eigenen Parzelle zu kompostieren (ohne Nachbarn durch Gerüche zu belästigen).
  • Grundwasserschutz: Die Ableitung von Abwässern, Fäkalien oder flüssigen Schmutzstoffen in Gräben oder direkt ins Grundwasser ist streng verboten.
  • Dung & Aborte: Diese müssen stets abgedeckt sein. Halten Sie die Mindestabstände ein: 3 Meter zur Nachbarlaube und 10 Meter zu den Hauptwegen.


4. Ordnung auf den Gemeinschaftswegen


  • Wege freihalten: Baumaterialien oder Dünger dürfen die Wege nicht blockieren. Räumen Sie diese nach spätestens 48 Stunden auf Ihre Parzelle.
  • Mist-Sperrzeit: Denken Sie an die Erholungszeit im Sommer:             Vom 01. Mai bis zum 30. September ist die Anfuhr von Mist in der Anlage nicht gestattet.

Warum diese Regeln?

Diese Vorgaben dienen dem Umwelt- und Brandschutz sowie der Wahrung unseres Vereinsfriedens. Verstöße können nach dem Bundeskleingartengesetz zu formellen Abmahnungen oder im schlimmsten Fall zur Kündigung des Pachtvertrages führen.


Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die "Birkheide" eine saubere und sichere Anlage bleibt! Bei Fragen zur richtigen Entsorgung steht Ihnen der Vorstand gerne beratend zur Seite.


Mit freundlichen Grüßen

Euer Vorstand