Herzlich willkommen in unserer Kleingartengemeinschaft! Damit Sie sich von Anfang an gut zurechtfinden, haben wir hier die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt. Diese Übersicht fasst die grundlegenden Regelungen und Abläufe in unserem Verein zusammen.
Der Weg zum eigenen Garten
Voraussetzungen: Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden. Eine wesentliche Bedingung für die Pacht eines Gartens ist das Vorhandensein eines festen Wohnsitzes, da das dauerhafte Wohnen im Kleingarten nicht gestattet ist.
Bewerbung und Aufnahme: Um Mitglied zu werden, ist ein schriftliches Aufnahmegesuch an den Vorstand zu richten. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Mitgliedschaft besteht und eine Ablehnung nicht angefochten werden kann.
Kosten und finanzielle Regelungen
Aufnahmegebühr: Bei der Aufnahme in den Verein wird eine einmalige Gebühr von 50,00 Euro fällig.
Jahresbeiträge: Es werden regelmäßige Mitgliedsbeiträge in form von Jahresbeiträgen erhoben. Aktuell belaufen sich diese auf 32,00 Euro für das Hauptmitglied mit einer Parzelle und 13,50 Euro für Lebens- oder Ehepartner pro Parzelle. Die genaue Höhe wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
Pacht und Nebenkosten: Für die Nutzung der Parzelle ist eine jährliche Pacht zu entrichten. Zusätzlich können öffentlich-rechtliche Lasten auf die Pächter umgelegt werden.
Strom und Versicherung: Der individuelle Energieverbrauch wird separat abgerechnet. Jeder Pächter ist zudem verpflichtet, eine Versicherung gegen Feuerschäden für seine Baulichkeiten abzuschließen.
Zahlungsfristen: Die jährliche Begleichung der Pacht- und Energiekosten hat zum Ende des Gartenjahres zu erfolgen. Die Jahresbeiträge müssen im Voraus bezahlt werden.
Wichtige Pflichten als Pächter
Kleingärtnerische Nutzung: Der Garten muss gemäß den Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) bewirtschaftet werden. Das bedeutet eine nichterwerbsmäßige gärtnerische Nutzung zur Erholung und zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf. Jegliche gewerbliche Tätigkeit ist untersagt.
Gemeinschaftsarbeit: Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich an gemeinschaftlichen Arbeiten zur Pflege der Anlage zu beteiligen. Derzeit sind 6 Arbeitsstunden pro Jahr zu leisten. Für jede nicht geleistete Stunde wird ein finanzieller Ausgleich von 40,00 Euro erhoben.
Bebauung: Die Errichtung von Gartenlauben und anderen Bauten bedarf der Genehmigung des Vorstands. Die bebaute Grundfläche darf dabei 24 m² nicht überschreiten.
Ruhezeiten: Im Interesse einer guten Nachbarschaft sind die allgemeinen Ruhezeiten einzuhalten.
Werktags: 13:00 – 15:00 Uhr (Mittagsruhe) sowie 20:00 – 07:00 Uhr (Abend- und Nachtruhe)
Sonn- und Feiertage: Ganztägige Ruhezeit
Pflege der Anlage: Pächter sind dafür verantwortlich, die an ihre Parzelle angrenzenden Wege bis zur Hälfte von Unkraut freizuhalten. Hecken müssen im Zeitraum vom 1. bis 15. Juni auf eine Höhe von 1,20 m geschnitten werden. Hunde sind auf dem gesamten Vereinsgelände an der Leine zu führen.
Vertragsgrundlagen
Mit der Unterzeichnung des Pachtvertrages erhalten Sie alle vertragsrelevanten Unterlagen, wie die Vereinssatzung und weitere Ordnungen. Diese Dokumente sind fester Bestandteil Ihres Pachtverhältnisses und regeln das Miteinander in der Anlage.

