Kleingartenanlage Birkheide e.V. Genthin
Verfasst am 04.03.2026 um 16:12 Uhr

Harmonisches Miteinander - Wichtige Infos zur Tierhaltung in unserer Anlage


Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,


die Gartensaison ist in vollem Gange und wir alle genießen die erholsamen Stunden im Grünen. Für viele von uns gehört auch die Liebe zu Tieren fest zum Gartenalltag dazu.


Damit das Zusammenleben von Mensch, Tier und Natur in unserer Kleingartenanlage "Birkheide" e.V. reibungslos funktioniert, möchten wir heute ein wichtiges Thema ansprechen: Die Tierhaltung auf der Parzelle.


In unserer aktuell gültigen Gartenordnung aus dem Jahr 2005 ist dazu ein kurzer, aber prägnanter Satz verankert:


"Die Kleintierhaltung ist möglich. Mitgebrachte Hunde sind an der Leine zu führen."


Was zunächst sehr offen klingt, ist rechtlich durch das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) an klare Spielregeln geknüpft. Damit der Vereinsfrieden gewahrt bleibt, haben wir hier die wichtigsten Grundregeln für Sie zusammengefasst:


1. Rücksichtnahme ist das A und O

Tiere dürfen für die Gartennachbarn nicht zur unzumutbaren Belastung werden. Das bedeutet konkret:


  • Kein Dauerlärm: Ein Hahn, der in den frühen Morgenstunden die gesamte Anlage weckt, stellt eine wesentliche Störung dar. Leise Hühner sind hingegen oft kein Problem.

  • Keine Geruchsbelästigung: Der Mist von Kleintieren muss immer ordnungsgemäß entsorgt werden, damit es nicht zu extremen Gerüchen kommt.

  • Keine Schädlinge anlocken: Tierfutter muss sicher gelagert werden. Herumliegendes Futter zieht unweigerlich Ratten oder Mäuse an und gefährdet unsere Ernten!


2. Der Garten bleibt ein Garten

Auch wenn Kleintierhaltung möglich ist, gilt die sogenannte "Drittel-Regel". Der absolute Hauptzweck eines Kleingartens ist und bleibt der Anbau von Obst und Gemüse sowie die Erholung. Ihre Parzelle darf nicht in ein reines Tiergehege umgewandelt werden. Ställe und Ausläufe müssen der eigentlichen Gartennutzung immer deutlich untergeordnet sein. (Wichtig: Gewerbliches Züchten ist im Kleingarten absolut tabu!)


3. Haustiere und Hunde

Das dauerhafte Wohnen von Hunden oder Katzen im Garten ist gesetzlich nicht vorgesehen. Das Mitbringen ist natürlich erlaubt, allerdings schreibt unsere Gartenordnung ausdrücklich vor: Hunde sind auf den Gemeinschaftswegen zwingend an der Leine zu führen. Bitte denken Sie auch daran, dass die Anlage keine Hundetoilette ist.


4. Ein Appell an alle Naturfreunde

Wir bitten Sie dringend: Füttern Sie keine Wildtiere oder streunenden Katzen auf dem Vereinsgelände. Offenes Futter lockt unerwünschte Nager an, die schnell zu einer Plage für die gesamte Anlage werden können.

5. Kleintiere vs. größere Tiere

Um Missverständnissen vorzubeugen, hier eine klare Abgrenzung, was im Kleingarten erlaubt ist und was nicht:


  • Kleintiere (z.B. Hühner, Kaninchen, Bienen, Tauben): Deren Haltung ist grundsätzlich "möglich". Sie muss sich aber zwingend an die oben genannten Grenzen (keine Lärm- oder Geruchsbelästigung, klare Unterordnung unter die Gartennutzung) halten. Bei Rückfragen zur geplanten Haltung sprechen Sie uns bitte vorher an.

  • Größere Tiere: Ziegen, Schafe, Ponys oder Schweine fallen nicht unter den Begriff der Kleintierhaltung. Die Haltung dieser Tiere widerspricht der kleingärtnerischen Nutzung und ist in unserer Anlage verboten.


Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe! Wenn wir alle aufeinander Rücksicht nehmen, bleibt unsere Anlage ein wunderbarer Ort der Erholung für uns alle.


Haben Sie Fragen zur Tierhaltung? Sprechen Sie den Vorstand gerne an!


Mit freundlichen Grüßen

Euer Vorstand